Elterngeldrechner 2026: Wie viel Elterngeld steht dir zu?

Gib dein Einkommen ein und du siehst in unter einer Minute, wie viel Basiselterngeld und ElterngeldPlus du voraussichtlich pro Monat bekommst. Der Rechner nutzt die aktuellen Regeln des Bundeselterngeldgesetzes – inklusive Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag und Teilzeit während der Elternzeit. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Speicherung deiner Daten.

Deine Familie
Ältere Geschwister
Mehrlingsgeburt
Erwerbstätigkeit vor der Geburt
Dein Einkommen
Brutto vor der Geburt
Dein monatliches Bruttoeinkommen vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz. Selbstständige tragen ihren monatlichen Gewinn ein.
Bitte gib dein monatliches Bruttoeinkommen ein.
Teilzeit während der Elternzeit?
Steuerklasse
Kinderfreibeträge
Kirchensteuer
Gesetzlich krankenversichert
Gesetzlich rentenversichert

Ohne Anmeldung · deine Eingaben werden nicht gespeichert

Dein voraussichtliches Elterngeld

pro Monat
Basiselterngeld
ElterngeldPlus

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Basis des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) mit den pauschalierten Abzügen für Steuern und Sozialabgaben (§§ 2c–2f BEEG). Die Berechnung ersetzt keine individuelle Beratung und begründet keinen Rechtsanspruch. Maßgeblich ist ausschließlich der Bescheid der zuständigen Elterngeldstelle. Nicht berücksichtigt werden u. a. Mutterschaftsgeld, Einkommensschwankungen, Sonderzahlungen, Freibeträge im Lohnsteuerabzug sowie die Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Einkommen (Geburten ab 1. April 2025). Alle Angaben ohne Gewähr.

FAQ

Häufige Fragen und Antworten

Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 % deines Elterngeld-Nettos vor der Geburt – mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Bei einem Netto unter 1.240 € steigt der Prozentsatz, bei unter 1.000 € schrittweise bis auf 100 %. ElterngeldPlus ist halb so hoch (150 € bis 900 €), wird dafür aber doppelt so lange gezahlt. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, bekommt den Mindestbetrag von 300 €.

Die Elterngeldstelle rechnet nicht mit dem Netto auf deiner Gehaltsabrechnung, sondern ermittelt ein eigenes „Elterngeld-Netto". Dafür zieht sie von deinem Brutto pauschale Werte ab: 1/12 des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (102,50 €), die Lohnsteuer nach amtlichem Programmablaufplan, ggf. Kirchensteuer sowie feste Pauschalen für Sozialabgaben (9 % Kranken- und Pflegeversicherung, 10 % Rentenversicherung, 2 % Arbeitslosenversicherung). Deshalb kann das Ergebnis ein paar Euro von deinem tatsächlichen Netto abweichen.

Bei Angestellten die 12 Kalendermonate vor der Geburt – bei Müttern die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Monate mit Mutterschaftsgeld, Elterngeld für ein älteres Kind oder längerer Krankheit werden übersprungen und durch frühere Monate ersetzt. Bei Selbstständigen zählt der Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor der Geburt laut Steuerbescheid.

Basiselterngeld ist der volle Monatsbetrag für bis zu 12 bzw. 14 Monate. ElterngeldPlus ist maximal halb so hoch, wird aber doppelt so lange gezahlt – ein Basis-Monat entspricht zwei Plus-Monaten. Wer nach der Geburt in Teilzeit arbeitet, profitiert oft von ElterngeldPlus: Es kann dann genauso hoch sein wie das Basiselterngeld, und du bekommst es doppelt so lange. Beide Varianten lassen sich kombinieren.

Basiselterngeld gibt es für bis zu 12 Lebensmonate des Kindes. Wenn beide Eltern Elterngeld beziehen und jeder mindestens 2 Monate nimmt, sind es zusammen 14 Monate. Alleinerziehende können alle 14 Monate allein nutzen. Mit ElterngeldPlus verdoppelt sich die Dauer, und mit dem Partnerschaftsbonus gibt es bis zu 4 weitere Plus-Monate pro Elternteil, wenn ihr beide gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeitet. Bei Frühgeburten ab 6 Wochen vor dem Termin kommen 1 bis 4 zusätzliche Basis-Monate dazu.

Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt. Dein Elterngeld sinkt dann allerdings, weil nur die Differenz zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt ersetzt wird. Trag im Rechner dein voraussichtliches Teilzeit-Brutto ein – du siehst sofort, wie sich das auf Basiselterngeld und ElterngeldPlus auswirkt.

Ja. Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt über 175.000 € lag. Die Grenze gilt für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Der Rechner prüft diese Grenze nicht – bitte im Blick behalten.

Ja. Auch Studierende, Hausfrauen und Hausmänner oder Eltern ohne Einkommen erhalten den Mindestbetrag von 300 € Basiselterngeld bzw. 150 € ElterngeldPlus pro Monat – plus Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag, falls zutreffend.

Den Antrag stellst du bei der Elterngeldstelle deines Bundeslands – frühestens nach der Geburt, rückwirkend für maximal 3 Lebensmonate. Mit Joey füllst du den offiziellen Antrag in unter 30 Minuten am Handy aus: Du beantwortest Fragen im Chat, Joey trägt alles korrekt ein und hilft dir bei der Aufteilung der Monate. Am Ende lädst du den fertigen Antrag als PDF herunter und reichst ihn ein.