Am Wohnort deines Kindes
Es zählt der Wohnort, nicht der Geburtsort: Wohnt ihr in Leipzig und das Baby kommt in Halle zur Welt, ist die Elterngeldstelle in Leipzig zuständig. Du reichst per Post oder online ein.

Den Elterngeldantrag stellst du in dem Bundesland, in dem dein Kind wohnt. Wie viel Elterngeld du bekommst, regelt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) für ganz Deutschland gleich. Jedes Bundesland hat aber ein eigenes Antragsformular und eigene Elterngeldstellen. Hier findest du den Antrag für dein Land und siehst, wo und wie du ihn einreichst.

Du beantwortest mit wenigen Klicks ein paar einfache Fragen, Joey erledigt den Rest. Am Ende hältst du deinen fertig ausgefüllten Elterngeldantrag für dein Bundesland in der Hand.
Joey stellt dir eine Frage nach der anderen. Du antwortest in normalen Worten, er weiß was er damit anfangen muss.

Was du Joey erzählst, verarbeitet er im Hintergrund. Er kennt die Regeln deines Bundeslandes und füllt den Antrag vollständig für dich aus.

Du lädst deinen fertigen Antrag herunter und schickst ihn an deine Elterngeldstelle. Per Post oder digital, so wie es dein Bundesland vorsieht. Fertig.

Höhe: 65 bis 67 % vom Netto, 300 bis 1.800 € im Monat
Bezugsdauer: bis zu 14 Monate mit Partnermonaten
Einkommensgrenze: 175.000 € für Geburten ab dem 1. April 2025
Elterngeldstelle: zentrale Landesstelle oder Amt vor Ort
Antragsformular: jedes Land hat sein eigenes
Online-Weg: mein-elterngeldantrag.de oder eigenes Landesportal
Du reichst den Antrag bei der Elterngeldstelle am Wohnort deines Kindes ein, per Post oder online. Die genaue Stelle findest du über die Postleitzahl-Suche im Familienportal des Bundes.
Es zählt der Wohnort, nicht der Geburtsort: Wohnt ihr in Leipzig und das Baby kommt in Halle zur Welt, ist die Elterngeldstelle in Leipzig zuständig. Du reichst per Post oder online ein.
Elterngeld gibt es nur drei Lebensmonate rückwirkend. Stellst du den Antrag erst im fünften Lebensmonat, ist der erste Monat verloren. Du kannst ihn erst nach der Geburt stellen, die Unterlagen aber schon vorher sammeln.
Zuständig für deinen Elterngeldantrag ist die Elterngeldstelle des Bundeslands, in dem dein Kind lebt.
Höhe und Bezugsdauer des Elterngelds sind in allen 16 Bundesländern gleich, weil das BEEG sie als Bundesgesetz regelt.
Je Bundesland verschieden sind das Antragsformular und die zuständige Elterngeldstelle. Auch der Weg zum Online-Antrag unterscheidet sich.
Zehn Bundesländer nutzen mein-elterngeldantrag.de, sechs haben eigene Online-Verfahren. Mit Joey füllst du deinen Antrag in jedem Bundesland gleich einfach aus.
Elterngeld zahlt die Elterngeldstelle höchstens für die drei Lebensmonate vor dem Monat rückwirkend, in dem dein Antrag eingeht.
Hol dir Hilfe von Joey, deinem digitalen Elterngeld-Assistenten, und füll deinen Antrag schnell, einfach und stressfrei aus. Damit du im größten Moment deines Lebens den geringsten Aufwand hast.


Nein, zuständig ist immer die Elterngeldstelle am Wohnort deines Kindes. Arbeitest du in einem anderen Bundesland, ändert das nichts an der Zuständigkeit.
Melde den Umzug sofort deiner bisherigen Elterngeldstelle. Sie klärt mit dir, welche Stelle ab dem Umzug für deine Zahlungen zuständig ist.
Ja, die Höhe richtet sich in ganz Deutschland nach dem BEEG. Basiselterngeld beträgt 65 bis 67 % deines Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat.
Nein, der Antrag bei der Elterngeldstelle ist kostenlos. Kosten entstehen nur, wenn du dir beim Ausfüllen helfen lässt, etwa mit Joey für einmalig 29,90 € oder bei einer Elterngeldberatung.
Nein, Joey nutzt automatisch das Formular deines Bundeslands. Am Ende lädst du den ausgefüllten Antrag als PDF herunter und reichst ihn ein.