
Mutterschaftsgeldrechner 2026: Wie viel Mutterschaftsgeld bekommst Du?
Gib den errechneten Geburtstermin in den Mutterschaftsgeldrechner ein und erfahre in wenigen Minuten, wie viel Mutterschaftsgeld du bekommst. Du siehst sofort deine Schutzfrist, den Betrag von Krankenkasse oder Bundesamt und den Zuschuss deines Arbeitgebers. Kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Speichern deiner Daten.
Der Mutterschaftsgeldrechner berücksichtigt die aktuellen Regeln aus Mutterschutzgesetz und Sozialgesetzbuch, etwa die längere Schutzfrist bei Früh- oder Mehrlingsgeburten, und zeigt dir die Beträge je nach Beschäftigung und Krankenversicherung.
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Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung auf Basis des Mutterschutzgesetzes (§§ 3, 19, 20, 21 MuSchG) und des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (§ 24i SGB V), Stand Oktober 2026. Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse beträgt höchstens 13 Euro pro Kalendertag, das des Bundesamts für Soziale Sicherung höchstens 210 Euro einmalig. Die Berechnung erfolgt vereinfacht: Das Nettoeinkommen wird durch 30 Tage geteilt. Nicht berücksichtigt werden u. a. Einmalzahlungen, schwankende Einkünfte, Mehrfachbeschäftigung, Elternzeit mit Teilzeit sowie tarif- oder arbeitsvertragliche Sonderregeln. Die Berechnung ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Was bestimmt Dein Mutterschaftsgeld?
Wie viel Mutterschaftsgeld du bekommst und wie lange, hängt nicht von einer einzigen Angabe ab. Fünf Faktoren spielen zusammen:
Der Geburtstermin
Bis zur Geburt rechnet der Rechner mit dem errechneten Termin aus dem Mutterpass. Sobald dein Kind da ist, zählt das tatsächliche Geburtsdatum. Danach richten sich die Länge deiner Schutzfrist und die Zahl der Tage, für die du Geld bekommst.
Der Mutterschutz
Er beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Termin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten und bei Behinderung des Kindes sind es 12 Wochen. Der Tag der Geburt wird mitgezählt. Für diese gesamte Zeit bekommst du Mutterschaftsgeld.
Deine Beschäftigung
Mutterschaftsgeld gibt es vor allem für Frauen in einem Arbeitsverhältnis, auch im Minijob, sowie für Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I. Beamtinnen behalten ihre Dienstbezüge. Bei Bürgergeld und ohne Erwerbstätigkeit gibt es kein Mutterschaftsgeld.
Deine Krankenversicherung
Bist du gesetzlich versichert, zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Tag. Bist du privat oder familienversichert, bekommst du einmalig bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Bist du angestellt, zahlt dein Arbeitgeber zusätzlich den Zuschuss.
Dein Nettoeinkommen
Maßgeblich ist dein durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Liegt es über 13 Euro pro Tag, also über 390 Euro im Monat, gleicht dein Arbeitgeber den Unterschied mit einem Zuschuss aus.
Ein Beispiel: Anna
Anna ist angestellt, gesetzlich versichert und verdient im Schnitt 2.400 Euro netto im Monat. Sie erwartet ihr Kind am 20. Januar 2027. Ihre Schutzfrist läuft vom 9. Dezember 2026 bis zum 17. März 2027, das sind 99 Tage. Ihr Nettoeinkommen pro Tag liegt bei 80 Euro. Davon zahlt die Krankenkasse 13 Euro pro Tag, zusammen 1.287 Euro. Der Arbeitgeber legt 67 Euro pro Tag obendrauf, zusammen 6.633 Euro. Insgesamt bekommt Anna 7.920 Euro und damit ihr volles Nettogehalt.
(Vereinfachtes Beispiel mit Geburt am errechneten Termin. Kommt das Kind früher oder später, ändern sich die Länge der Schutzfrist und damit der Gesamtbetrag.)
So holst Du das Beste aus Deinem Mutterschaftsgeld heraus
Dein Ergebnis aus dem Mutterschaftsgeldrechner ist eine Berechnung, kein Bescheid. Mit ein paar Kniffen vermeidest du Verzögerungen und Lücken, wenn du dich früh genug kümmerst.
Früh beantragen
Lass dir die Bescheinigung über den errechneten Termin ausstellen, sobald es möglich ist, frühestens 7 Wochen vor dem Termin. Dann kann deine Krankenkasse das Mutterschaftsgeld pünktlich zum Beginn der Schutzfrist zahlen.
Urlaub nicht verschenken
Urlaub, den du vor der Schutzfrist nicht genommen hast, verfällt nicht. Du kannst ihn nach der Schutzfrist im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr nehmen. Außerdem zählt die Zeit der Schutzfrist für deinen Urlaubsanspruch wie Arbeitszeit.
Elterngeld im Blick
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden auf dein Elterngeld angerechnet. In den ersten Lebensmonaten nach der Geburt bekommst du deshalb in der Regel noch kein zusätzliches Elterngeld ausgezahlt. Plane den Start deines Elterngelds am besten schon vor der Geburt.
Wichtig: Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung für deinen Einzelfall. Bei Fragen zu deinem Arbeitsvertrag helfen dir Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht weiter.

Du hast Dein Mutterschaftsgeld berechnet. Und jetzt?
Der Rechner zeigt dir Beträge und Zeiträume. Damit das Geld pünktlich ankommt, brauchen deine Krankenkasse oder das Bundesamt und dein Arbeitgeber deine Unterlagen, und zwar rechtzeitig.
Drei Dinge, die jetzt wichtig sind:
Beantrage dein Mutterschaftsgeld. Lass dir von deiner Ärztin, deinem Arzt oder deiner Hebamme eine Bescheinigung über den errechneten Termin ausstellen, frühestens 7 Wochen vor dem Termin. Damit beantragst du das Mutterschaftsgeld bei deiner Krankenkasse, als privat oder familienversicherte Frau beim Bundesamt für Soziale Sicherung.
Denk an das Elterngeld. Elterngeld wird nur bis zu 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Stell den Antrag deshalb am besten direkt nach der Geburt.
Füll den Elterngeldantrag aus. Er fragt mehr ab als der Rechner: Bankverbindung, Steuer-ID, die gewählten Lebensmonate und die Regeln deines Bundeslands.
Kleiner Tipp: Bei Punkt 3 unterstützt dich der KI-Assistent Joey von Elterngeld AI. Du beantwortest seine Fragen im Chat und er überträgt deine Angaben in den passenden Elterngeldantrag. Anschließend erhältst du den ausgefüllten Antrag als PDF, fertig in unter 30 Minuten.
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Damit nach der Schutzfrist Geld auf dein Konto kommt, braucht deine Elterngeldstelle den ausgefüllten Antrag. Mit Joey erledigst du ihn in wenigen Minuten, statt Stunden mit Formularen zu verbringen.


Mutterschaftsgeldrechner: Häufige Fragen & Antworten
Gesetzlich Versicherte bekommen von der Krankenkasse höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Verdienst du netto mehr als 13 Euro pro Tag, also mehr als 390 Euro im Monat, zahlt dein Arbeitgeber den Unterschied als Zuschuss. So bekommst du in der Schutzfrist in der Regel dein bisheriges Nettoeinkommen. Privat und Familienversicherte bekommen einmalig bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung plus den Arbeitgeberzuschuss.
Für die gesamte Schutzfrist: von 6 Wochen vor dem errechneten Termin bis 8 Wochen nach der Geburt, einschließlich des Tages der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten und bei Behinderung des Kindes sind es 12 Wochen nach der Geburt. Kommt das Kind früher, verlängert sich die Zeit nach der Geburt um die nicht genommenen Tage. Kommt es später, verlängert sich die Zeit davor.
Anspruch haben Angestellte, Auszubildende, Werkstudentinnen und Frauen im Minijob sowie Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I. Selbstständige bekommen es nur, wenn sie Anspruch auf Krankengeld haben. Beamtinnen behalten ihre Dienstbezüge. Beim Bürgergeld und ohne Erwerbstätigkeit gibt es kein Mutterschaftsgeld.
Maßgeblich ist dein durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist, geteilt durch 30. Von diesem Tagesnetto werden 13 Euro abgezogen. Den Rest zahlt dein Arbeitgeber für jeden Tag der Schutzfrist. Er bekommt den Betrag über die Umlage U2 von der Krankenkasse erstattet.
Gesetzlich Versicherte beantragen es bei ihrer Krankenkasse, privat und familienversicherte Frauen beim Bundesamt für Soziale Sicherung. Du brauchst die Bescheinigung über den errechneten Termin, die du frühestens 7 Wochen vor dem Termin bekommst. Den Bescheid gibst du deinem Arbeitgeber, damit er den Zuschuss berechnen kann.
Ja. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss für die Zeit nach der Geburt werden auf das Elterngeld angerechnet. In den ersten Lebensmonaten bekommst du deshalb in der Regel kein zusätzliches Elterngeld ausgezahlt. Wie viel Elterngeld dir zusteht, zeigt dir unser Elterngeldrechner.

